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Spezialistinnen für Umschulung/Jobcenter gesu

nordlicht1978..
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30.06.2014 09:52
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Also folgende Problemstellung: ein Umschüler hat seine Prüfung nicht geschafft, die Umschulung war rein schulisch mit betrieblichem Praktikum. Jetzt hat er die Möglichkeit, die Prüfung nach einem halben Jahr zu wiederholen, das ist schon klar. Was nicht klar ist: wie geht es weiter? Wird so eine schulische Maßnahme dann automatisch verlängert? Das wäre schlecht - es hat nämlich niemand aus der Gruppe die Prüfung geschafft. Bekommt er während des halben Jahres jetzt weiterhin Unterstützung vom Jobcenter? Aufgrund der Unfähigkeit des Schulungscenters und meiner persönlichen Erfahrungen mit dem Jobcenter suche ich jemanden mit persönlicher oder beruflicher Erfahrung mit dem Problem. Was sind seine Rechte und wo könnte man das nachlesen? Ist das Jobcenter eventuell bereit Unterstützung zu leisten, wenn ein zukünftiger Arbeitgeber ihn das halbe Jahr noch ausbildet oder lehnen die eine betriebliche Ausbildung komplett ab? Hat der Sachbearbeiter da gegebenenfalls Spielraum?