Kündigungsfrist
Hallo ihr Lieben !
ich weiß, dass die Kündigung einer Wohnung bis zum 3.ten Werktag erfolgen muss.
Meine Frage ist jetzt ob die Kündigung dort schon dem Vermieter / der Vermieterin vorliegen muss oder ob der Poststempel zählt?
Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht?
Ich werde mich trotzdem von meinem Anwalt auf jeden Fall noch beraten lassen, dennoch würde mich das interessieren was ihr so darüber denkt bzw was ihr darüber wisst.
Ich danke euch und wünsche euch noch einen schönen Veletinstag!
"Nele"
ich weiß, dass die Kündigung einer Wohnung bis zum 3.ten Werktag erfolgen muss.
Meine Frage ist jetzt ob die Kündigung dort schon dem Vermieter / der Vermieterin vorliegen muss oder ob der Poststempel zählt?
Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht?
Ich werde mich trotzdem von meinem Anwalt auf jeden Fall noch beraten lassen, dennoch würde mich das interessieren was ihr so darüber denkt bzw was ihr darüber wisst.
Ich danke euch und wünsche euch noch einen schönen Veletinstag!
"Nele"