Freunde des gesperrten Accounts
schon bemerkt?
Es gibt 'neue' Formulierungen in den AGB. Im besonderen in §5.
Dies ist 'neuerdings' zu lesen:
Wir sind berechtigt, im Falle des Verstoßes gegen diese Bedingungen (AGB, (anm. d. te)) oder bei Vorliegen eines son stigen, berechtigten Interesses[/b ] an der Sperrung einer Nutzerin mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen. (das ist ja mal so richtig {censored} Wir behalten uns vor, Inhalte zu löschen und sind nicht verpflichtet, Daten gelöschter Mitglieds-Accounts wiederherzustellen.
Statt der Sperrung können wir als minder schwere Maßnahme eine Verwarnung aussprechen oder den Umfang der Nutzung unserer Dienstleistungen für die Nutzerin beschränken.
Als Sperrungsgrund kommen insbesondere Verstöße der Nutzerin wegen des Verbots der Identitätsfälschung oder des Anlegen eines Doppelprofils gem. Nr. 2, das Verbot der Werbung gem. Nr. 3, sowie gegen die Verhaltensregeln gem. Nr. 6 in Betracht. Falls eine Nutzerin gesperrt wurde, ist dieser eine weitere Nutzung unserer Webseite untersagt. Zudem ist es einer gesperrten Nutzerin verboten, sich erneut anzumelden.
Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich eine Nutzerin unter einer unkorrekten Identität angemeldet hat sind wir berechtigt den Mitglieds-Account solange zu sperren (s.o was ''Sperrung' 9; bedeutet, (anm. d. te))
Wir können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
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so long
Es gibt 'neue' Formulierungen in den AGB. Im besonderen in §5.
Dies ist 'neuerdings' zu lesen:
Wir sind berechtigt, im Falle des Verstoßes gegen diese Bedingungen (AGB, (anm. d. te)) oder bei Vorliegen eines son stigen, berechtigten Interesses[/b ] an der Sperrung einer Nutzerin mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen. (das ist ja mal so richtig {censored} Wir behalten uns vor, Inhalte zu löschen und sind nicht verpflichtet, Daten gelöschter Mitglieds-Accounts wiederherzustellen.
Statt der Sperrung können wir als minder schwere Maßnahme eine Verwarnung aussprechen oder den Umfang der Nutzung unserer Dienstleistungen für die Nutzerin beschränken.
Als Sperrungsgrund kommen insbesondere Verstöße der Nutzerin wegen des Verbots der Identitätsfälschung oder des Anlegen eines Doppelprofils gem. Nr. 2, das Verbot der Werbung gem. Nr. 3, sowie gegen die Verhaltensregeln gem. Nr. 6 in Betracht. Falls eine Nutzerin gesperrt wurde, ist dieser eine weitere Nutzung unserer Webseite untersagt. Zudem ist es einer gesperrten Nutzerin verboten, sich erneut anzumelden.
Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich eine Nutzerin unter einer unkorrekten Identität angemeldet hat sind wir berechtigt den Mitglieds-Account solange zu sperren (s.o was ''Sperrung' 9; bedeutet, (anm. d. te))
Wir können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
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