Das neue Tierarzneimittelgesetz...
...soll ab Frühjahr 2022 in Kraft treten.
Von da an ist es Privatpersonen und Tierheilpraktikern untersagt, Medikamente, die ursprünglich für den Menschen hergestellt wurden, am Tier (auch nicht am eigenen Haustier) anzuwenden. Dies gilt insbesondere für Homöopathie, Pflanzenheilkunde (Kräutertees u.ä.) sowie die Anwendung von Blutegeln.
Diese Mittel dürfen lediglich vom Tierarzt angewendet oder umgewidmet werden, oder sie müssen mit dem Vermerk ad.us.vet. versehen sein.
Das schränkt die Arbeit der Tierheilpraktiker natürlich enorm ein.
Umgekehrt dürfen Tierärzte aber weiterhin lustig die zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Nutztiere mit Antibiotika vollpumpen.
Wer also seinen guten Tierheilpraktiker unterstützen möchte, beteiligt sich an diversen Petitionen gegen das neue Tierarzneimittelgesetz.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Unterstützung!
Herzlichst Delinquenta
Von da an ist es Privatpersonen und Tierheilpraktikern untersagt, Medikamente, die ursprünglich für den Menschen hergestellt wurden, am Tier (auch nicht am eigenen Haustier) anzuwenden. Dies gilt insbesondere für Homöopathie, Pflanzenheilkunde (Kräutertees u.ä.) sowie die Anwendung von Blutegeln.
Diese Mittel dürfen lediglich vom Tierarzt angewendet oder umgewidmet werden, oder sie müssen mit dem Vermerk ad.us.vet. versehen sein.
Das schränkt die Arbeit der Tierheilpraktiker natürlich enorm ein.
Umgekehrt dürfen Tierärzte aber weiterhin lustig die zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Nutztiere mit Antibiotika vollpumpen.
Wer also seinen guten Tierheilpraktiker unterstützen möchte, beteiligt sich an diversen Petitionen gegen das neue Tierarzneimittelgesetz.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Unterstützung!
Herzlichst Delinquenta